Kreisjägerschaft Düren e.V.

 
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Jungjägerausbildung

Frist zur Anmeldung und Zahlung der Kursgebühren von ca. 890 € ohne Lernmittel. (Details zu den Kursgebühren wurden eingehend auf dem Info-Abend diskutiert)

Ca. 2 Wochen später Auslieferung des Lehrmaterials zum Selbststudium, damit die Grundkenntnisse erworben werden.

In diesem Jahr findet unser Jungjägerkurs mit einem neuen Konzept statt. 
Kursbeginn ist definitiv am Montag, 19. September 2011 um 19:00 Uhr

Wir bitten die Teilnehmer am Montag dem 19.9.  zur ersten Lehreinheit ca. 15-20 Minuten in den Kfm. Schulen, Euskirchener Straße früher zu erscheinen.

 

Unterricht:   Theoretische Ausbildung in den Kaufmännischen Schulen in Düren Euskirchener Straße 124

Praktische Ausbildung zum Teil im Jugendwaldheim (JWH) Raffelsbrand, Am Peterberg 8
 52393 Hürtgenwald – Tel. 0 24 29 / 94 98 00 -
Immer Samstags nach der Schießausbildung da in der Nähe des Schießstandes in Stolberg.

Pflichtschießen: Schießstand Stolberg-Hammerwald  (Ausbildung durch und mit der KJS Aachen).
Kursgebühr: Diese beinhaltet die Versicherung des Schießens bis zum offiziellen Kurs Ende und den Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft Düren. 
                                    Wir bitten um pünktliche Einzahlung.
Unterlagen:

2 Monate vor der schriftlichen Prüfung (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben müssen der Unteren Jagdbehörde  „Antrag auf Zulassung zur Prüfung“ „Amtliches Führungszeugnis“„Nachweis der Einzahlung der Gebühr“  vorgelegt werden.            

 

Bitte der Ausbilder:

Das Ausbilderteam ist bestrebt, alle Kursteilnehmer erfolgreich durch die Jägerprüfung zu bringen. Dafür ist die Teilnahme am Unterricht unbedingt erforderlich.
Planen Sie deshalb während der Ausbildung keinen längeren Urlaub, um dieses Ziel nicht zu gefährden.

Der Lehrgang wird ausgerichtet von:

Kreisjägerschaft Düren e.V. im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Landesvereinigung der Jäger im Deutschen Jagdschutz-Verband

Moritz-Bayer-Straße 41, 52382 Niederzier-Ellen

Tel.02428 803485 - Fax: 02428 6631

e-mail: kjs-dueren@ljv.org

Die Dozenten und  ihre Fächer:

Dipl. Forst-Ing. FAM  a.D.  D.Bauer (Koordinator) Waldbau, Naturschutz, Ansitze, Reviergänge
Dr. jur. W. Beyer  Rechtskunde
Willi Krallmann u.  Peter Nürenberg (KJS Aachen) Schießausbildung Büchse, Flinte und Kurzwaffen, Vorbereitung auf das Schießen
Herr I. Fleischhauer Jagdhundewesen
Dipl. Landw. R. Hansen Landbau
Wildmeister W. Knöbel Wildprethygiene, Wildverwertung,  Reviergänge, Ansitze   
FDir.Robert Jansen Jagdbetriebslehre  
Herr G. Weingarten    Waffenkunde
Herr W. Wergen   Wildtierkunde
Frau Dr.M. Bishara-Rizk  Wildkrankheiten

Die neuen Jäger sind bestens ausgebildet


 
Gratulation zur bestandenen Jägerprüfung: Zum dritten Mal würdigte Landrat Wolfgang Spelthahn jetzt im Kreishaus die erfolgreichen Absolventen im Rahmen einer Feierstunde.

Foto aus Kreis Düren Webseite (2009)

Allgemein

Zur Vorbereitung auf die Prüfung, die nicht zu Unrecht oft als das "Grüne Abitur"  bezeichnet wird, bietet die Kreisjägerschaft Düren Kompakt-Vorbereitungslehrgänge im Waldjugendheim in Hürtgenwald an. In den ca. 4 Monate dauernden Kompaktlehrgängen werden alle Prüfungsgebiete von langjährig erfahrenen Dozenten ausführlich behandelt. Ausbildungsleiter ist FAM Dirk Bauer aus Hürtgenwald-Vossenack..

Wie kommt man zum Jagdschein?

Vom Jäger wird verlangt, dass er in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Bevor er die Jagd ausüben darf, hat er sich der staatlichen Jägerprüfung vor der Prüfungskommission der Unteren Jagdbehörde zu unterziehen. Die Ausübung der Jagd ist in der Bundesrepublik Deutschland an die Erteilung eines Jagdscheines gebunden.
Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild und ist an ein bestimmtes Gebiet gebunden. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung (in Deutschland) bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht. Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde entweder als Jahresjagdschein für ein oder für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Der Jugendjagdschein wird frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt, mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendjagdschein auf einen "normalen" Jahres-Jagdschein umgeschrieben werden.

Das Jagdrecht in Deutschland.

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Es unterliegt den Beschränkungen des Bundesjagdgesetzes und der in diesem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften und darf nur in so genannten Jagdbezirken ausgeübt werden. Es wird zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken unterschieden.

    Zehn Gebote für die Jägerprüfung (Grünes Abitur)

Die Schießprüfung
1.  Vor der Prüfung nur auf die Disziplinen trainieren, die auch geprüft werden. Denn gerade damit erreicht man die nötige Routine, um am Prüfungstag trotz der sehr hohen Nervosität eine möglichst ruhige Hand zu haben. Insbesondere beim Schießen gilt: Routine ist alles !
2.  Die Prüfer sind auch nur Menschen; und sie wollen einem bestimmt nichts Böses tun. Deswegen sollte man im Umgang mit ihnen immer freundlich und ruhig sein. Dies gilt natürlich nicht nur für die Schießprüfung.

Die schriftliche Prüfung
3.  Auch bei der schriftlichen Prüfung gilt: Routine ist alles ! Man sollte die schriftliche Prüfung mindestens 20 bis 30 Mal zu Hause durchspielen. Je nach Bundesland muss entweder im Aufsatzstil auf die gestellten Fragen geantwortet werden oder im Multiple-Choice-Verfahren eine von mehreren Antworten auf die Frage markiert werden. Bei beiden ist es sehr wichtig, die Frage sehr genau zu lesen. Es kommt, das hat die Vergangenheit gezeigt, leider oft vor, dass der Prüfling die Frage falsch liest oder falsch interpretiert und deswegen nicht die passende Antwort darauf gibt, weil er den Sinn nicht oder falsch verstanden hat.
 
4. Beim Multiple-Choice-Verfahren muss man ebenfalls die vorgegebenen Antworten sehr genau durchlesen, da der Unterschied zwischen den möglichen Antworten oft sehr minimal ist !
5.  Antworten auf die gestellten Fragen sollten kurz und knapp sein, dabei aber natürlich alles Gefragte beantworten. Mehrseitige Antworten auf eine einfache Frage sind bei der Korrektur für jeden Prüfer ein Graus !
6.  Man sollte immer so auf eine Frage antworten (sowohl in der schriftlichen wie auch in der mündlichen Prüfung), als ob der Prüfer noch nie etwas von der Materie gehört hätte. Viele machen den Fehler, manches als beim Prüfer vorhandenes Wissen vorauszusetzen und lassen damit Lücken in ihrer Antwort. Das aber kostet Punkte. Also immer alles genau beantworten.

Die praktisch-mündliche Prüfung
7.  Gerade in der mündlichen Prüfung kommt es auf den direkten Kontakt mit dem Prüfer an, und der äußere Eindruck zählt neben dem Wissen bekanntlich immer mit ! Deshalb sollte der Prüfungskandidat freundlich, korrekt und bestimmt auftreten und den Prüfer möglichst anschauen. Augenkontakt schafft Sympathie.
8.  Auch bei der mündlichen Prüfung gilt: Auf eine gestellte Frage sollte eine kurze und prägnante Antwort kommen. Es ist wesentlich besser, erst kurz über die Antwort nachzudenken, diese dann in Gedanken zu formulieren und danach erst zu sprechen. Sonst verhaspelt man sich womöglich und wird dadurch nur noch nervöser. Weiß man einmal wirklich keine Antwort auf die Fragestellung, dann sagt man dies dem Prüfer besser, als ihm etwas vorzugaukeln. Erfahrene Prüfer fallen sowieso nicht darauf herein und ärgern sich dann über den Täuschungsversuch.
9.  An allen Prüfungstagen, sei es die Schieß-, die schriftliche oder die praktisch mündliche Prüfung, sollte man genügend Zeit einplanen. Nichts ist schlimmer, als wenn man ausgerechnet morgens erst verschläft, dann im Stau steht, es zwar gerade noch so zur Prüfung schafft, aber dann bemerkt, dass man die Stifte zum Schreiben vergessen hat.
10.  Und wenn die anderen einen vor der Prüfung und in den Pausen mit ihrem Rumgejammer nur noch nervös machen, verzieht man sich besser in eine Ecke und versucht, sich zu konzentrieren.

Die Begierde des Objektes:

Ablauf der Prüfung in NRW:

Schriftliche Prüfung als Multiple choice Test mit je 25 Fragen aus allen 4 Sachgebieten.

Schießprüfung:

1. Büchsenschießen
Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nr.1 des DJV abzugeben.
Des weiteren sind fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 m auf die flüchtige Überläuferscheibe Nr. 5 oder Nr. 6 des DJV abzugeben.

2. Flintenschießen
Beim Flintenschießen sind nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss zehn bewegliche Ziele (Wurftauben oder Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen. Doppelschüsse sind zugelassen.

Die Schießprüfung ist bestanden, wenn auf die Rehbockscheibe mindestens vierzig Ringe, auf die flüchtige Überläuferscheibe mindestens zwei Treffer in den Ringen erziehlt und beim Flintenschiessen drei Wurftauben oder fünf Kipphasen getroffen worden sind.
Eine Wiederholung am gleichen Tage ist möglich.

Mündlich praktische Prüfung in allen Sachgebieten

Bei nicht bestandener Prüfung kann auf Antrag frühestens nach drei Monaten eine einmalige Nachprüfung stattfinden.

Viel Glück beim "Grünen Abitur" und allzeit Waidmannsheil ! 

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