|
Frist zur Anmeldung und Zahlung der Kursgebühren von ca. 890 € ohne
Lernmittel. (Details zu den Kursgebühren wurden eingehend auf dem
Info-Abend diskutiert)
Ca. 2 Wochen später Auslieferung des Lehrmaterials
zum Selbststudium, damit die Grundkenntnisse erworben werden. |
In diesem Jahr findet unser Jungjägerkurs mit einem neuen
Konzept statt.
Kursbeginn ist definitiv am Montag, 19. September 2011 um 19:00 Uhr
Wir bitten die
Teilnehmer am Montag dem 19.9. zur ersten Lehreinheit ca. 15-20
Minuten in den Kfm. Schulen, Euskirchener Straße
früher zu erscheinen.
|
|
Unterricht: |
Theoretische Ausbildung in den Kaufmännischen Schulen in Düren
Euskirchener Straße 124
Praktische Ausbildung zum Teil
im Jugendwaldheim (JWH) Raffelsbrand, Am Peterberg 8
52393 Hürtgenwald – Tel. 0 24 29 / 94 98 00
-
Immer Samstags nach
der Schießausbildung da in der Nähe des Schießstandes in Stolberg. |
|
Pflichtschießen: |
Schießstand Stolberg-Hammerwald (Ausbildung durch und mit
der KJS Aachen). |
| Kursgebühr: |
Diese beinhaltet die Versicherung des Schießens bis zum offiziellen Kurs
Ende und den Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft Düren.
Wir bitten um pünktliche Einzahlung. |
| Unterlagen: |
2 Monate vor der
schriftlichen Prüfung (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben müssen
der Unteren Jagdbehörde „Antrag auf Zulassung zur Prüfung“ „Amtliches
Führungszeugnis“„Nachweis der Einzahlung der Gebühr“ vorgelegt
werden. |
|
|
Bitte der
Ausbilder:
Das
Ausbilderteam ist bestrebt, alle Kursteilnehmer erfolgreich durch die
Jägerprüfung zu bringen. Dafür ist die Teilnahme am Unterricht unbedingt
erforderlich.
Planen Sie deshalb während der Ausbildung keinen
längeren Urlaub, um dieses Ziel nicht zu gefährden.
Der Lehrgang wird ausgerichtet
von:
Kreisjägerschaft Düren e.V. im
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Landesvereinigung der Jäger im
Deutschen Jagdschutz-Verband
Moritz-Bayer-Straße 41, 52382
Niederzier-Ellen
Tel.02428 803485 -
Fax: 02428 6631
e-mail: kjs-dueren@ljv.org |
Die Dozenten und ihre Fächer:
|
Dipl. Forst-Ing. FAM a.D. D.Bauer (Koordinator)
|
Waldbau,
Naturschutz, Ansitze, Reviergänge |
|
Dr. jur. W. Beyer |
Rechtskunde |
| Willi
Krallmann u. Peter Nürenberg (KJS Aachen) |
Schießausbildung
Büchse, Flinte und Kurzwaffen,
Vorbereitung auf das Schießen |
|
Herr I. Fleischhauer |
Jagdhundewesen |
|
Dipl. Landw. R.
Hansen |
Landbau |
| Wildmeister
W. Knöbel |
Wildprethygiene,
Wildverwertung, Reviergänge, Ansitze
|
| FDir.Robert
Jansen |
Jagdbetriebslehre
|
|
Herr G. Weingarten |
Waffenkunde |
|
Herr W. Wergen |
Wildtierkunde |
|
Frau Dr.M. Bishara-Rizk |
Wildkrankheiten |
Die neuen Jäger sind bestens ausgebildet

Gratulation zur bestandenen
Jägerprüfung: Zum dritten Mal würdigte Landrat Wolfgang Spelthahn
jetzt im Kreishaus die erfolgreichen Absolventen im Rahmen einer
Feierstunde.
Foto aus
Kreis Düren Webseite (2009)
Allgemein
Zur
Vorbereitung auf die Prüfung, die nicht zu Unrecht oft als das "Grüne Abitur"
bezeichnet wird, bietet die Kreisjägerschaft
Düren Kompakt-Vorbereitungslehrgänge im Waldjugendheim in Hürtgenwald an. In den
ca. 4 Monate dauernden Kompaktlehrgängen werden alle Prüfungsgebiete von
langjährig erfahrenen Dozenten ausführlich behandelt. Ausbildungsleiter ist FAM
Dirk Bauer aus Hürtgenwald-Vossenack..
Wie kommt man zum
Jagdschein?
Vom Jäger
wird verlangt, dass er in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks gründliche
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Bevor er die Jagd ausüben darf, hat er sich
der staatlichen Jägerprüfung vor der Prüfungskommission der Unteren Jagdbehörde
zu unterziehen. Die Ausübung der Jagd ist in der Bundesrepublik Deutschland an
die Erteilung eines Jagdscheines gebunden.
Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen
und Fangen von Wild und ist an ein bestimmtes Gebiet gebunden. Die erste
Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine
Jägerprüfung (in Deutschland) bestanden hat, die aus einem schriftlichen und
einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht. Der Jagdschein
wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde entweder als
Jahresjagdschein für ein oder für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für
vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht
achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der
Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des
Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich
beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Der
Jugendjagdschein wird frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres
ausgehändigt, mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendjagdschein auf
einen "normalen" Jahres-Jagdschein umgeschrieben werden.
Das Jagdrecht in
Deutschland.
Das Jagdrecht ist die
ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem
Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich
anzueignen. Es unterliegt den Beschränkungen des Bundesjagdgesetzes und der in
diesem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften und darf nur in so
genannten Jagdbezirken ausgeübt werden. Es wird zwischen Eigenjagdbezirken und
gemeinschaftlichen Jagdbezirken unterschieden.
Die
Schießprüfung
1. Vor der Prüfung nur auf die Disziplinen trainieren, die auch geprüft
werden. Denn gerade damit erreicht man die nötige Routine, um am Prüfungstag
trotz der sehr hohen Nervosität eine möglichst ruhige Hand zu haben.
Insbesondere beim Schießen gilt: Routine ist alles !
2. Die Prüfer sind auch nur Menschen; und sie wollen einem bestimmt
nichts Böses tun. Deswegen sollte man im Umgang mit ihnen immer freundlich und
ruhig sein. Dies gilt natürlich nicht nur für die Schießprüfung.
Die
schriftliche Prüfung
3. Auch bei der schriftlichen Prüfung gilt: Routine ist alles ! Man
sollte die schriftliche Prüfung mindestens 20 bis 30 Mal zu Hause durchspielen.
Je nach Bundesland muss entweder im Aufsatzstil auf die gestellten Fragen
geantwortet werden oder im Multiple-Choice-Verfahren eine von mehreren Antworten
auf die Frage markiert werden. Bei beiden ist es sehr wichtig, die Frage sehr
genau zu lesen. Es kommt, das hat die Vergangenheit gezeigt, leider oft vor,
dass
der Prüfling die Frage falsch liest oder falsch interpretiert und deswegen nicht
die passende Antwort darauf gibt, weil er den Sinn nicht oder falsch verstanden
hat.
4.
Beim Multiple-Choice-Verfahren muss man ebenfalls die vorgegebenen Antworten sehr
genau durchlesen, da der Unterschied zwischen den möglichen Antworten oft sehr
minimal ist !
5. Antworten auf die gestellten Fragen sollten kurz und knapp sein,
dabei aber natürlich alles Gefragte beantworten. Mehrseitige Antworten auf eine
einfache Frage sind bei der Korrektur für jeden Prüfer ein Graus !
6. Man sollte immer so auf eine Frage antworten (sowohl in der
schriftlichen wie auch in der mündlichen Prüfung), als ob der Prüfer noch nie
etwas von der Materie gehört hätte. Viele machen den Fehler, manches als beim
Prüfer vorhandenes Wissen vorauszusetzen und lassen damit Lücken in ihrer
Antwort. Das aber kostet Punkte. Also immer alles genau beantworten.
Die
praktisch-mündliche Prüfung
7. Gerade in der mündlichen Prüfung kommt es auf den direkten Kontakt
mit dem Prüfer an, und der äußere Eindruck zählt neben dem Wissen bekanntlich
immer mit ! Deshalb sollte der Prüfungskandidat freundlich, korrekt und bestimmt
auftreten und den Prüfer möglichst anschauen. Augenkontakt schafft Sympathie.
8. Auch bei der mündlichen Prüfung gilt: Auf eine gestellte Frage sollte
eine kurze und prägnante Antwort kommen. Es ist wesentlich besser, erst kurz
über die Antwort nachzudenken, diese dann in Gedanken zu formulieren und danach
erst zu sprechen. Sonst verhaspelt man sich womöglich und wird dadurch nur noch
nervöser. Weiß man einmal wirklich keine Antwort auf die Fragestellung, dann
sagt man dies dem Prüfer besser, als ihm etwas vorzugaukeln. Erfahrene Prüfer
fallen sowieso nicht darauf herein und ärgern sich dann über den
Täuschungsversuch.
9. An allen Prüfungstagen, sei es die Schieß-, die schriftliche oder die
praktisch mündliche Prüfung, sollte man genügend Zeit einplanen. Nichts ist
schlimmer, als wenn man ausgerechnet morgens erst verschläft, dann im Stau
steht, es zwar gerade noch so zur Prüfung schafft, aber dann bemerkt, dass man
die Stifte zum Schreiben vergessen hat.
10. Und wenn die anderen einen vor der Prüfung und in den Pausen mit
ihrem Rumgejammer nur noch nervös machen, verzieht man sich besser in eine Ecke
und versucht, sich zu konzentrieren.
Die Begierde des Objektes:

Ablauf der
Prüfung in NRW:
Schriftliche Prüfung
als Multiple choice Test mit je 25 Fragen aus allen 4 Sachgebieten.
Schießprüfung:
1. Büchsenschießen
Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Entfernung
zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nr.1 des DJV abzugeben.
Des weiteren sind fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen
48 und 62 m auf die flüchtige Überläuferscheibe Nr. 5 oder Nr. 6 des DJV
abzugeben.
2. Flintenschießen
Beim Flintenschießen sind nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss zehn
bewegliche Ziele (Wurftauben oder Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu
beschießen. Doppelschüsse sind zugelassen.
Die Schießprüfung ist bestanden, wenn auf die Rehbockscheibe mindestens vierzig
Ringe, auf die flüchtige Überläuferscheibe mindestens zwei Treffer in den Ringen
erziehlt und beim Flintenschiessen drei Wurftauben oder fünf Kipphasen getroffen
worden sind.
Eine Wiederholung am gleichen Tage ist möglich.
Mündlich praktische Prüfung in allen Sachgebieten
Bei nicht bestandener Prüfung kann auf Antrag frühestens nach drei Monaten eine
einmalige Nachprüfung stattfinden.
|