Neuordnung Hegeringe KJS Düren Der Gesamtvorstand der Kreisjägerschaft Düren hat mit Wirkung vom 6.12.2011 eine Neuordnung bzw. Reorganisation der Hegeringe im Kreis Düren beschlossen. Die Anzahl der Hegeringe im Kreis verringert sich von sieben auf drei Hegeringe. Die neuen Vorstände werden dann im Februar von den Mitgliedern auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen gewählt. 1. Termin -
Hegering Jülicher Land am Fr. 24.2.2012 um 19:00 Uhr in Jülich-Kirchberg,
Restaurant Lindenhof, Wymarstraße Die neuen Grenzen der drei Hegeringe sind nach den "politischen" Gemeinde- Stadtgrenzen aufgeteilt .
Bis zur Neuwahl im Frühjahr 2012 (Februar und Anfang März) bleiben alle bisherigen Amtsträger Ihre Ansprechpartner!
Bundesrat macht Weg frei für Bejagungsschneisen - Nutzungscodes sollen auch für Blühstreifen gelten - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. April 2011 den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren getan, um die Anlage von Bejagungsschneisen zu ermöglichen. Nun kann das Bundeslandwirtschaftsministerium die geänderte InVeKoS-Verordnung erlassen. Die Einführung neuer Nutzungscodes für die Anlage von Bejagungsschneisen durch die Länder wird damit möglich. Der Bundesrat hat auch entschieden, dass die neuen Nutzungscodes nicht nur für Bejagungsschneisen gelten sollen, sondern auch für Blühstreifen. Der Bundesrat begründet dies damit dass "auch Initiativen der Landwirte zur Verbesserung der Biodiversität durch Blühstreifen und die damit einhergehenden positiven Wirkungen für das Landschaftsbild nicht durch bürokratische Hürden verhindert werden". Der DJV begrüßt diese Entscheidung und fordert die Länder auf, nun ihrerseits die Nutzungscodes einzuführen. Bisher haben dies die Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein getan. Unbürokratische Lösung für Bejagungsschneisen in Sicht - DJV unterstützt BMELV-Entwurf und bittet Länder um Mithilfe - Bejagungsschneisen für Maisschläge müssen künftig im Antrag auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, wenn die Bundesländer entsprechende Nutzungscodes anbieten und für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie beantragt wird. Damit müsste für einen Schlag mit Bejagungsschneisen nur ein Antrag gestellt werden. Das sieht ein Änderungsentwurf für die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und die InVeKoS-Verordnung vor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) Ende Januar vorgelegt hat. Die Änderungen sollen noch vor dem 15. Mai für die relevanten Agrarzahlungen in Kraft treten. DJV, Bauernverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) haben den Entscheidungsprozess begleitet und begrüßen die Initiative des BMELV außerordentlich, da für Jagdschneisen damit eine rechtlich tragfähige Grundlage geschaffen wird. Nun sind die Bundesländer gefordert, für nachweislich praktikable Lösungen zur Schwarzwildbejagung bürokratische Hürden abzubauen. Einige Länder haben dies bereits signalisiert. Bislang waren mit anderen Kulturen bebaute oder aus der Produktion genommene Bejagungsschneisen nur förderfähig, wenn sie gesondert ausgemessen und im Förderantrag ausgewiesen wurden. Diesen unnötigen Aufwand haben viele Landwirte gescheut. In dem vom BMELV geförderten Modellvorhaben "Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft" haben DJV und Deutscher Bauernverband gezeigt, dass Bejagungsschneisen gleichzeitig den Jagderfolg und die Artenvielfalt erhöhen können. Nur von vornherein angelegte Schneisen führen zum gewünschten Jagderfolg, wie das Modellvorhaben in den vergangenen drei Jahren bewiesen hat. Nachträglich eingehäckselte Schneisen sind weniger effektiv. Für die Begrünung der Schneisen können beispielsweise Wintergetreide, Gräser oder Blühmischungen genutzt werden. Insbesondere Blühstreifen erhöhen die Strukturvielfalt und wirken positiv auf Bodenbrüter. Nach der Brut und zu Beginn der Milchreife des Maises (etwa August), können Blühstreifen gemulcht werden und als Jagdschneise dienen. Der folgende Aufwuchs bietet im Winterhalbjahr Arten der Offenlandschaft zusätzlich Nahrung und schützt vor Bodenerosion. - EGMR weist Beschwerde zurück und bestätigt Rechtsauffassung des DJV - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute in Straßburg entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Damit bestätigt der Gerichtshof die Rechtsprechung der deutschen Gerichte und die Auffassung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE). Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückseigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen. Der DJV und die BAGJE nahmen als so genannte "Drittbeteiligte" am Verfahren teil und haben die Belange der Jäger und Eigenjagdbesitzer mit einer ausführlichen Stellungnahme eingebracht. Der Gerichtshof hat diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Ein Kläger aus Deutschland war zunächst in allen nationalen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht unterlegen. Daraufhin hatte er Beschwerde zum EGMR erhoben und rügte darin eine Verletzung seiner Rechte auf Schutz des Eigentums, der Vereinigungsfreiheit und der Gewissensfreiheit. Außerdem sah er sich als Eigentümer eines kleineren Grundstücks gegenüber einem Eigenjagdbesitzer diskriminiert. All diese Argumente wies das Gericht zurück. Das Grundrecht des Eigentums (Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK) ist nach der Entscheidung des EGMR zwar betroffen, dieser Eingriff ist aber gerechtfertigt. Denn die Ziele des Bundesjagdgesetzes - unter anderem ein artenreicher und gesunder Wildbestand und die Verhinderung übermäßigen Wildschadens - liegen im allgemeinen Interesse. Der Gerichtshof hat auch anerkannt, dass die Bejagungspflicht für alle bejagbaren Grundstücke in Deutschland gilt, unabhängig davon ob diese im öffentlichen oder privaten Eigentum stehen und unabhängig von ihrer Größe. Daher liege auch keine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach Art. 14 EMRK in Verbindung mit dem Eigentumsgrundrecht vor. Die unterschiedliche Behandlung von Grundflächen - und zwar von Eigenjagdbezirken einerseits und kleineren Grundstücken andererseits - ist daher gut begründet. Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass auch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK) nicht verletzt ist. Denn die Jagdgenossenschaften sind als Körperschaften öffentlichen Rechts keine Vereinigungen im Sinne dieses Artikels. Auch das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist nicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da innerhalb von drei Monaten dagegen Beschwerde zur Großen Kammer des Gerichtshofs eingelegt werden kann. DJV und BAGJE werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Ein Drittel weniger Wildschweine erlegt - DJV-Jagdbilanz 2009/10: Einbrüche bei Neozoen und Schwarzwild richtig bewerten - Über 200.000 Wildschweine weniger als im Rekordjahr zuvor haben die Jäger von April 2009 bis März 2010 erlegt. Der Wert von 440.300 Wildschweinen ist jedoch der sechsthöchste seit Beginn der Aufzeichnungen in den 1930er Jahren. Dies geht aus der bundesweiten Jagdbilanz hervor, die der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) heute veröffentlicht hat. "Starke Schwankungen von Jahr zu Jahr sind normal beim Schwarzwild. Sie können ihren Bestand innerhalb eines Jahres sogar fast verdreifachen, wenn Klima und Nahrungsangebot stimmen", kommentierte DJV-Präsident Jochen Borchert die Ergebnisse. Die Jäger seien deshalb nach wie vor gefordert, durch intensive Bejagung Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen gering zu halten und die Gefahr eines Ausbruchs der Schweinepest zu senken. Schalenwild: Reh und Wildschwein ganz vorn Das Frühjahr 2009 war ausgesprochen kalt, was zu einer höheren Sterblichkeit beim Wildschweinnachwuchs führte. Allerdings haben die Jäger im darauf folgenden Sommer vermehrt Frischlinge gesichtet - ein Zeichen, dass Wildschweine die hohen Verluste zumindest teilweise über zweite Würfe ausgleichen konnten. Bis zu acht Junge kann eine Bache pro Wurf säugen. Im Januar und Februar 2010 herrschte dann wegen der hohen Schneelagen Notzeit in vielen Bundesländern. Zahlreiche Schwarzwild-Jagden mussten abgesagt werden. Beide Effekte machten sich in Form einer geringeren Strecke bemerkbar. Nummer eins in der Jagdstatistik ist das Rehwild mit 1,15 Millionen erlegten Tieren. Die Millionengrenze hatte die Rehwildstrecke erstmals 1992/93 überschritten und hält sich seitdem auf diesem hohen Niveau. Durch die Regulation des Pflanzenfressers Reh leisten die Jäger einen wichtigen Beitrag zur Naturverjüngung der Wälder. Neozoen: Waschbär und Marderhund auf dem Vormarsch - trotz sinkender Strecke Tierische Neubürger, so genannte Neozoen, sind weiter auf dem Vormarsch, obwohl die Zahl der erlegten Tiere beim Marderhund um über 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist und 2009/10 nur bei rund 17.500 lag. Hauptursache ist eine Räude- und Staupeepidemie im Nordosten Deutschlands, die den Bestand merklich dezimierte. Aktuelle Ergebnisse des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) zeigen allerdings, dass der Marderhund bundesweit in immer mehr Jagdbezirken auftaucht. 2009 war er bereits in 84 Prozent der Brandenburgischen Jagdbezirke anzutreffen, drei Jahre zuvor lag die Quote lediglich bei 66 Prozent. Beim Waschbär (49.800; minus 9 Prozent) waren die Einbußen in der Jagdstrecke weniger ausgeprägt. Auch hier zeigt das wissenschaftliche Monitoring-Projekt der Jäger, WILD, eine deutliche räumliche Expansion der Art in Deutschland. Flugwild: Wildtauben führen Streckenliste an, Graugans legt stark zu Über 62.000 Gänse, darunter hauptsächlich Graugänse, haben die Jäger in der Jagdsaison 2009/10 erlegt. Das sind knapp 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Einher geht diese Entwicklung mit steigenden Brutpaar-Beständen, wie WILD eindrucksvoll zeigt: Knapp 30.000 Brutpaare gibt es inzwischen in Deutschland (ohne Bayern). Die bisherigen wissenschaftlichen Schätzungen lagen lediglich bei 17.000 bis 20.000 Brutpaaren für ganz Deutschland. Kaninchen hat sich weiter erholt, Witterung beeinflusst Feldhasen-Strecke Wildkaninchen scheinen sich von den langjährigen Seuchenzügen sehr gut erholt zu haben. Nach dem Tiefststand mit 143.000 Stück Anfang der 90er Jahre, kamen im vergangenen Jahr mit rund 259.700 Stück etwa 12 Prozent mehr Kaninchen als im Vorjahr zur Strecke. Die Zahl der erlegten Hasen hat in den letzten zwei Jahren abgenommen und lag 2009/10 bei knapp 383.000 Tieren. Diese Entwicklung beim Feldhasen geht einher mit sinkenden Zuwachsraten für 2008 und 2009 nach Rekordzuwachs im Jahr 2007, wie Wissenschaftler für WILD ermittelt haben. Für den Rückgang sind vor allem widrige Witterungsverhältnisse im Frühjahr verantwortlich. Die Jäger reagieren auf diese natürlichen Bestandsschwankungen mit angepassten Abschusszahlen, was sich in der Jagdbilanz widerspiegelt. Der Feldhasen-Bestand wird anhand der WILD-Daten derzeit auf bundesweit rund 4 Millionen Tiere hochgerechnet. | ||||